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Privatkopien von Musik-CDs bleiben erlaubt
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NEWS - Privatkopien von Musik-CDs bleiben erlaubt

29.10.2009

Donnerstag 29. Oktober 2009, 12:27 Uhr --

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Privatkopien von Musik-CDs bleiben erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht wies am Mittwoch eine Klage von Musikunternehmen als unzulässig zurück und nahm sie nicht zur Entscheidung an.

Die Beschwerde sei nicht fristgerecht eingereicht worden, da die Regelungen über Digitalkopien schon 2003 festgeschrieben worden seien.

In Deutschland sind private Kopien legal erworbener Werke zulässig. 2003 hatte der Gesetzgeber klargestellt, dass auch deren digitale Vervielfältigung zulässig ist (Az.: 1 BvR 3479/08).

Das Gericht ließ allerdings offen, ob angesichts der rasanten Zunahme privater Digitalkopien eine Novelle des Urheberrechts notwendig sein könnte, um das Eigentumsrecht der Musikindustrie nicht zu entwerten.

Der Bundesverband Musikindustrie erklärte, allein im Jahr 2008 seien laut der GfK-Brennerstudie in Deutschland 370 Millionen Musik- CDs gebrannt worden. «Das sind rund 2,5 Mal so viele wie im selben Zeitraum verkauft wurden», sagte Verbands-Geschäftsführer Stefan Michalk. Ziel der Verfassungsbeschwerde sei nicht die Abschaffung der Privatkopie gewesen, sondern eine Neubewertung des Urheberrechts angesichts radikal veränderter technischer Möglichkeiten.

Das Gericht betonte, Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz müssten innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten eingereicht werden. Auch wenn eine Reform des Urheberrechts seit Anfang 2008 gültig ist, sei damit keine neue Frist für Beschwerden gegen das Gesetz geschaffen worden.

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